Beschreibung
Die Schulung Kranbediener nach DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 54 und DGUV Regel 100-500 vermittelt Teilnehmern die notwendige Fachkunde zum sicheren Führen von Krananlagen und Hebezeugen im industriellen und handwerklichen Bereich. Ziel des Kurses ist der Erwerb des Kranscheins für flurgesteuerte Krane (z. B. Säulenschwenkkrane, Brückenkrane oder Portalkrane). Das Seminar schult den verantwortungsbewussten Umgang mit Lasten, um Unfälle durch falsches Anschlagen oder Fehlbedienung zu vermeiden und die Betriebssicherheit gemäß DGUV Regel 100-500 zu gewährleisten.
Ausbildungsinhalte und Standards: Die Ausbildung erfolgt auf Basis der DGUV Vorschrift 52 (Krane) und bezieht zusätzlich die Anforderungen der DGUV Vorschrift 54 für Winden-, Hub- und Zuggeräte mit ein. Die Teilnehmer lernen die rechtlichen Grundlagen sowie die physikalischen Grenzen der Hebetechnik kennen.
Schulungziel
Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den
Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Krans legen Sie in unserem Grundlehrgang. Die Lasten
und Güter, die Sie mit einem Brücken- oder Portalkran verheben sollen, machen durch ihr Gewicht oder
sperrige Abmessungen Ihre Arbeit zu einem riskanten Unterfangen. Die Lasten werden unter Umständen
über Sachwerte hinwegbewegt oder es befinden sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des
Krans. Es liegt dann an Ihren Fertigkeiten als Kranführer, einen Unfall zu vermeiden. Sie sollten dazu
grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein, um mögliche Risiken sicher erkennen zu können.
Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können: beim feinfühligen Anheben und
Absetzen der Ladung, wenn eine Pendelbewegung aufgefangen werden muss oder auch beim
korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken.
Zielgruppe
Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen sollen und Vorerfahrung mit flurgesteuerten Hallenkranen
haben.
Voraussetzung/PSA
• Um an der 1-Tagesausbildung teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer über eine mindestens
20-stündige Praxiserfahrung verfügen. Diese muss vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden.
• Mindestalter: 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung
• Bitte bringen Sie Ihre Sicherheitsschuhe mit.
• Bitte bringen Sie einen Schutzhelm mit.
Zertifikate
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