Beschreibung
Das Seminar Befähigte Prüfperson von Leiter und Tritte qualifiziert Mitarbeiter dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen von Aufstiegshilfen im Unternehmen eigenständig durchzuführen. Ziel des Kurses ist es, die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) rechtssicher umzusetzen. Teilnehmer erlernen den geschulten Blick für Mängel an Holmen, Sprossen und Gelenken, um Unfälle durch defektes Arbeitsgerät präventiv zu vermeiden. Ausbildungsinhalte und Standards: Die Schulung vermittelt die notwendigen juristischen und technischen Kenntnisse, um als „Befähigte Person“ nach TRBS 1203 bestellt zu werden. Der Fokus liegt auf der praktischen Prüfung verschiedener Bauarten (Aluminium, Holz, Kunststoff) und der korrekten Dokumentation.
Schulungsziel
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person für Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7).
Zielgruppe
Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der „Prüfung von Leitern und Tritten“ als befähigte Person beauftragt werden sollen. Bitte beachten Sie die Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen gemäß § 2 BetrSichV. (6) Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.
Zertifikate
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der Schulung ein persönliches Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen.