Beschreibung
Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet festzustellen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob diese bei Arbeitsprozessen entstehen bzw. freigesetzt werden können.
Sobald eine Gefährdung identifiziert wurde, müssen Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter systematisch bewertet werden. Diese Beurteilung bildet die zwingende Grundlage für die Auswahl der richtigen Schutzmaßnahmen und die Erstellung von Betriebsanweisungen.
Kriterien
Im Rahmen unserer Beratung und Schulung unterstützen wir Sie dabei, alle relevanten Gesichtspunkte nach gesetzlichem Standard zu bewerten:
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Stoffeigenschaften: Analyse der gefährlichen Eigenschaften und physikalisch-chemischen Wirkungen der verwendeten Stoffe.
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Informationsquellen: Auswertung von Herstellerinformationen, insbesondere der Sicherheitsdatenblätter zum Gesundheitsschutz.
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Expositionswege: Ermittlung von Art und Ausmaß der Exposition (Einatmen, Hautkontakt etc.) unter Berücksichtigung von Messungen nach § 7 Abs. 8 GefStoffV.
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Substitutionsprüfung: Prüfung von Möglichkeiten, Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren zu ersetzen.
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Verfahren & Mengen: Bewertung der konkreten Arbeitsbedingungen, der eingesetzten Arbeitsmittel und der vorhandenen Gefahrstoffmengen.
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Grenzwerte: Abgleich mit aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) und biologischen Grenzwerten.
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Wirksamkeitsprüfung: Regelmäßige Kontrolle der ergriffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Effektivität.
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Arbeitsmedizin: Einbeziehung von Erkenntnissen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.