Beschreibung
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen erfordert klare Regeln und eine fundierte Wissensvermittlung. Gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird. Diese muss auf der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 basieren und in einer für die Mitarbeiter verständlichen Form und Sprache verfasst sein.
Die Betriebsanweisung dient als verbindliche Grundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz und muss den Beschäftigten an geeigneter Stelle jederzeit zur Verfügung stehen.