Beschreibung
Die Bereitstellung von Betriebsanweisungen ist eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, um die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Beschäftigte Zugang zu schriftlichen Anweisungen haben, bevor sie Arbeitsmittel erstmalig verwenden.
Das Wichtigste in Kürze:
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Schriftform: Der Arbeitgeber hat eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung zu stellen.
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Verständlichkeit: Die Anweisung muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein.
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Verfügbarkeit: Die Dokumente müssen den Beschäftigten an geeigneter Stelle jederzeit zur Verfügung stehen.
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Aktualisierungspflicht: Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen müssen die Betriebsanweisungen umgehend aktualisiert werden.