Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung

Beschreibung

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen erfordert klare Regeln und eine fundierte Wissensvermittlung. Gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird. Diese muss auf der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 basieren und in einer für die Mitarbeiter verständlichen Form und Sprache verfasst sein.

Die Betriebsanweisung dient als verbindliche Grundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz und muss den Beschäftigten an geeigneter Stelle jederzeit zur Verfügung stehen.

Inhalt

  • Gefahrstoff-Informationen: Bezeichnung und Kennzeichnung der am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Stoffe sowie die damit verbundenen Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit.

  • Vorsichts- und Schutzmaßnahmen: Konkrete Handlungsanweisungen zum Eigen- und Fremdschutz, insbesondere:

    • Strikte Einhaltung von Hygienevorschriften.

    • Maßnahmen zur konsequenten Verhütung einer Exposition.

    • Vorgaben zum korrekten Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Schutzkleidung.

  • Notfallmanagement: Detaillierte Informationen über Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen sowie Anweisungen für Rettungsmannschaften zur Gefahrenabwehr.

Zielgruppe

Typische Anwender:

  • Industrie & Produktion: Sicherer Umgang mit Prozesschemikalien und Gasen.

  • Abwasser- & Kanalservice: Schutz vor toxischen Gasen (z. B. H2S) und Gefahrstoffen im Kanalnetz.

  • Labor & Handwerk: Richtige Kennzeichnung und Handhabung von Kleinstmengen bis hin zu Großgebinden.

  • Sicherheitsverantwortliche: Die eine rechtssichere Dokumentation und Unterweisung nach § 14 GefStoffV gewährleisten müssen.

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit: Lückenlose Erfüllung der Unterweisungs- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden.

  • Haftungsprävention: Klare Zuweisung von Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln minimiert das Unfallrisiko.

  • Fachliche Expertise: Professionelle Unterstützung bei der Erstellung stoffbezogener Betriebsanweisungen.

Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung

Unterrichtung und Unterweisung GefStoffV

Ihr Ansprechpartner

Martin Sprott

Gesundheit- und Arbeitsschutz

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