Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung

Beschreibung

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:

  1. Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,
  2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere:
    a. Hygienevorschriften,
    b. Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind,
    c. Informationen zum Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung,

Informationen über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung dieser von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind.

  • Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort
  • Betriebsanweisung in Druck- und Datenform

Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung

Unterrichtung und Unterweisung GefStoffV

640,00 

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Martin Sprott

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Legen Sie die gewünschte Schulung einfach in den Warenkorb und schließen Sie die Buchung ab. Wir melden uns anschließend schnellstmöglich bei Ihnen, um Ihren Wunschtermin zu realisieren und verbindlich zu bestätigen. Sie können uns aber auch jederzeit individuell zur gewünschten Schulung anfragen: Nutzen Sie dafür einfach das praktische Anfrage-Formular, das Sie direkt unter jeder einzelnen Schulungsbeschreibung finden.

Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind weit mehr als nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe – sie sind eine essenzielle Investition in die Sicherheit Ihres Teams und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebes. So lassen sich Unfälle und Geschundheitsschäden vermeiden. Unser Ziel: Sicherheitsmaßnahmen verstehen, anwenden und umsetzen.

Ja. Sobald Sie Ihre Buchung über unser Online-System abgeschlossen haben, erhalten Sie umgehend eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald wir Ihren Termin final realisiert haben, bekommen Sie alle wichtigen Details gebündelt: Datum, Uhrzeit, den genauen Schulungsort sowie Hinweise zu eventuell mitzubringender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder notwendigen Dokumenten.

Wir wissen, dass im Arbeitsalltag unvorhergesehene Dinge passieren können – sei es durch plötzliche Krankheit oder dringende betriebliche Notfälle. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter an einem gebuchten Schulungstermin kurzfristig nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail. Wir bemühen uns immer, gemeinsam mit Ihnen eine unkomplizierte Lösung zu finden, wie beispielsweise eine zeitnahe Umbuchung auf einen Ersatztermin. Bitte beachten Sie für die genauen Stornierungs- und Umbuchungsfristen auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Unser Service-Team lässt Sie nicht allein! Ob technische Hürden im Buchungsprozess, Fragen zu den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. arbeitsmedizinische Untersuchungen) oder Unsicherheiten, welcher Kurs der exakt richtige für Ihr betriebliches Umfeld ist: Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen schnell, persönlich und unkompliziert weiter.

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