Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung

Beschreibung

Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Biostoffverordnung vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen ausgeübt werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfasst sein und insbesondere folgende Informationen enthalten:

  1. die mit den vorgesehenen Tätigkeiten verbundenen Gefahren für die Beschäftigten,
  2. Informationen über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer Beschäftigter am Arbeitsplatz durchzuführen oder einzuhalten haben,
  3. Anweisungen zum Verhalten und zu Maßnahmen bei Verletzungen, bei Unfällen und Betriebsstörungen sowie zu deren innerbetrieblicher Meldung und zur Ersten Hilfe,
  4. Informationen zur sachgerechten Inaktivierung oder Entsorgung von Biostoffen und kontaminierten Gegenständen, Materialien oder Arbeitsmitteln.

Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.

  • Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort
  • Betriebsanweisung in Druck- und Datenform

Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung

BioStoffV

640,00 

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Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind weit mehr als nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe – sie sind eine essenzielle Investition in die Sicherheit Ihres Teams und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebes. So lassen sich Unfälle und Geschundheitsschäden vermeiden. Unser Ziel: Sicherheitsmaßnahmen verstehen, anwenden und umsetzen.

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Wir wissen, dass im Arbeitsalltag unvorhergesehene Dinge passieren können – sei es durch plötzliche Krankheit oder dringende betriebliche Notfälle. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter an einem gebuchten Schulungstermin kurzfristig nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail. Wir bemühen uns immer, gemeinsam mit Ihnen eine unkomplizierte Lösung zu finden, wie beispielsweise eine zeitnahe Umbuchung auf einen Ersatztermin. Bitte beachten Sie für die genauen Stornierungs- und Umbuchungsfristen auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Unser Service-Team lässt Sie nicht allein! Ob technische Hürden im Buchungsprozess, Fragen zu den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. arbeitsmedizinische Untersuchungen) oder Unsicherheiten, welcher Kurs der exakt richtige für Ihr betriebliches Umfeld ist: Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen schnell, persönlich und unkompliziert weiter.

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