Beschreibung
Die Schulung Unterwiesene Person für ortsfeste Gaswarneinrichtungen nach DGUV-I 213-056 und 213-057 (T 021 und T 023) qualifiziert Mitarbeiter für die fachgerechte Instandhaltung und Funktionsprüfung stationärer Gaswarnsysteme. Ziel des Kurses ist die Vermittlung der notwendigen Sachkunde, um ortsfeste Gaswarneinrichtungen gemäß den strengen Vorgaben der Berufsgenossenschaften zu betreuen. Die Teilnehmer erlernen die Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen, um die Betriebssicherheit der Sensoren und Zentralen dauerhaft zu gewährleisten.
Ausbildungsinhalte und Standards: Die Qualifizierung erfolgt strikt nach den Fachmodulen:
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DGUV-I 213-056 (T 021): Anforderungen an den Einsatz und Betrieb von Gaswarneinrichtungen für toxische Gase und Sauerstoff.
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DGUV-I 213-057 (T 023): Anforderungen für den Schutz vor explosiven Atmosphären
Schulungsziel
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlagen der Gasmesstechnik, sowie Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise der eingesetzten Gaswarneinrichtung mit dem Ziel, die nach DGUV-I 213-056 und 213-057 (T 021 und T 023) vorgeschriebene Sichtkontrolle selbstständig durchzuführen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung ist der Teilnehmer in der Lage, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit im Rahmen der Sichtkontrolle zu gewährleisten, Alarme und Statusmeldungen richtig zu interpretieren und geeignete Maßnahmen bei Nichtverfügbarkeit der Gaswarneinrichtung einzuleiten.
Zielgruppe
Anwender und Systembeauftragte, die ortsfeste Gaswarneinrichtungen betreuen und mit der Sichtkontrolle
vom Betreiber betraut sind.
Voraussetzung
Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise der zu betreuenden Gaswarneinrichtung, gemäß
den Angaben der Betriebsanleitung des Herstellers und der Betriebsanweisung des Betreibers.
Hinweis
Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen
mitgeschult werden.
Zertifikate
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