Ausbildung

Unterwiesene Person für ortsfeste Gaswarneinrichtungen

Beschreibung

Die Schulung Unterwiesene Person für ortsfeste Gaswarneinrichtungen nach DGUV-I 213-056 und 213-057 (T 021 und T 023) qualifiziert Mitarbeiter für die fachgerechte Instandhaltung und Funktionsprüfung stationärer Gaswarnsysteme. Ziel des Kurses ist die Vermittlung der notwendigen Sachkunde, um ortsfeste Gaswarneinrichtungen gemäß den strengen Vorgaben der Berufsgenossenschaften zu betreuen. Die Teilnehmer erlernen die Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen, um die Betriebssicherheit der Sensoren und Zentralen dauerhaft zu gewährleisten.

Ausbildungsinhalte und Standards: Die Qualifizierung erfolgt strikt nach den Fachmodulen:

  • DGUV-I 213-056 (T 021): Anforderungen an den Einsatz und Betrieb von Gaswarneinrichtungen für toxische Gase und Sauerstoff.

  • DGUV-I 213-057 (T 023): Anforderungen für den Schutz vor explosiven Atmosphären

Schulungsziel

Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlagen der Gasmesstechnik, sowie Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise der eingesetzten Gaswarneinrichtung mit dem Ziel, die nach DGUV-I 213-056 und 213-057 (T 021 und T 023) vorgeschriebene Sichtkontrolle selbstständig durchzuführen. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung ist der Teilnehmer in der Lage, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit im Rahmen der Sichtkontrolle zu gewährleisten, Alarme und Statusmeldungen richtig zu interpretieren und geeignete Maßnahmen bei Nichtverfügbarkeit der Gaswarneinrichtung einzuleiten.

Schulungsumfang

  • Gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften
  • Grundlagen der Gasmesstechnik, Gefährdungseinschätzung, Grenzwerte
  • Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Gaswarneinrichtung
  • Schriftliche Erfolgskontrolle

Zielgruppe

Anwender und Systembeauftragte, die ortsfeste Gaswarneinrichtungen betreuen und mit der Sichtkontrolle
vom Betreiber betraut sind.

Voraussetzung

Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise der zu betreuenden Gaswarneinrichtung, gemäß
den Angaben der Betriebsanleitung des Herstellers und der Betriebsanweisung des Betreibers.

Hinweis

Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen
mitgeschult werden.

Zertifikate

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Unterwiesene Person für ortsfeste Gaswarneinrichtungen

nach DGUV-I 213-056 und DGUV-I 213-057 (T 021 und T 023)

1.165,00 

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Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind weit mehr als nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe – sie sind eine essenzielle Investition in die Sicherheit Ihres Teams und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebes. So lassen sich Unfälle und Geschundheitsschäden vermeiden. Unser Ziel: Sicherheitsmaßnahmen verstehen, anwenden und umsetzen.

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Wir wissen, dass im Arbeitsalltag unvorhergesehene Dinge passieren können – sei es durch plötzliche Krankheit oder dringende betriebliche Notfälle. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter an einem gebuchten Schulungstermin kurzfristig nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail. Wir bemühen uns immer, gemeinsam mit Ihnen eine unkomplizierte Lösung zu finden, wie beispielsweise eine zeitnahe Umbuchung auf einen Ersatztermin. Bitte beachten Sie für die genauen Stornierungs- und Umbuchungsfristen auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Unser Service-Team lässt Sie nicht allein! Ob technische Hürden im Buchungsprozess, Fragen zu den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. arbeitsmedizinische Untersuchungen) oder Unsicherheiten, welcher Kurs der exakt richtige für Ihr betriebliches Umfeld ist: Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen schnell, persönlich und unkompliziert weiter.

Weitere Lernangebote

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