Beschreibung
Die Schulung Bediener Turmdrehkran nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003 qualifiziert Teilnehmer zum sicheren Führen von Turmdrehkranen auf Baustellen. Ziel des Kurses ist der Erwerb des Kranscheins (Befähigungsnachweis). Das Seminar vermittelt praxisnah, wie Krane der Bauarten Obendreher und Untendreher effizient bedient und Lasten präzise bewegt werden, ohne die Standsicherheit zu gefährden.
Ausbildungsinhalte und Standards: Die Ausbildung erfolgt strikt nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) und dem DGUV Grundsatz 309-003. Sie umfasst sowohl die Kabinensteuerung als auch die Flursteuerung (Funkfernbedienung) und trainiert das Zusammenspiel zwischen Kranführer und Anschläger.
Schulungsziel
Kranarbeiten sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, gerade in Anbetracht möglicher Gefahren. Deshalb ist eine sorgfältige Unterweisung von Personen, die mit dem Führen von Kranen betraut werden sollen, erforderlich. Wenn Sie effektiv und sicher als Kranführer arbeiten möchten, sollten Sie alle Maßnahmen kennen, die Ihre Gesundheit und Ihr Leben beim Betrieb einer Krananlage schützen. Krane unterliegen gesetzlichen Anforderungen, die der Sicherheit dienen. Sie dürfen ausschließlich von ausgebildetem Personal bedient werden. Die Ausbildung muss zudem regelmäßig durch eine jährliche Unterweisung aktualisiert werden. Nach dem DGUV Grundsatz 309-003 trägt der Unternehmer die Verantwortung, nur ausgebildete Kranführer einzusetzen. In der Ausbildung zum Kranführer vermitteln wir Ihnen die
von der DGUV vorgegebenen Inhalte. Dabei achten wir auf eine anschauliche und praxisnahe Wissensvermittlung in angenehmer Lernumgebung. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Kranführerschein.
Zielgruppe
Die Ausbildung als Turmdrehkranführer:in in der deutschen Bauwirtschaft richtet sich an alle Baustellenmitarbeiter: innen, die zukünftig als Turmdrehkranführer:innen eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung/PSA
- Mindestalter: 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung (gültige Vorsorgeuntersuchung G25)
- Bitte bringen Sie Ihre Sicherheitsschuhe, einen Schutzhelm und Schutzhandschuhe mit.
- Arbeitssicherheit (ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Publikationen (UVV), Betriebsanleitung, Regeln der Technik (TRBS), Normen, PSA)
★ Wiederholung: Für die Teilnahme an der 4-Tagesausbildung ist eine mindestens 20-stündige Praxiserfahrung im Umgang mit Turmdrehkranen erforderlich. Diese ist vom Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen. Bediener ohne entsprechende Praxiserfahrung müssen an der 5-tägigen Erstausbildung teilnehmen.
Zertifikate
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der Schulung ein persönliches Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen.