Beschreibung
Das Seminar Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten qualifiziert Mitarbeiter dazu, die gesetzlich geforderte Funktion gemäß § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 im Unternehmen wahrzunehmen. Ziel des Kurses ist es, die Teilnehmer auf ihre verantwortungsvolle Rolle als „Kümmerer“ und Multiplikator für Arbeitssicherheit vorzubereiten. Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer und die Führungskräfte dabei, Unfälle zu verhüten und das Sicherheitsbewusstsein der Kollegen zu stärken, ohne dabei selbst die juristische Verantwortung zu tragen. Ausbildungsinhalte und Standards: Die Schulung vermittelt praxisnah die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten. Sie deckt die rechtlichen Grundlagen der Berufsgenossenschaften ab und trainiert den „Sicherheitsblick“ im Arbeitsalltag.
Schulungsziel
Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte kann auch in kleineren Betrieben durch die Umsetzung seines Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren. Er unterstützt den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei werden insbesondere der Einsatz von Schutz- einrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet. Im Rahmen dieses Seminars werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vorbereitet. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen. Der Lehrgang ist branchenübergreifend.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
übernehmen sollen.
Zertifikate
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der Schulung ein persönliches Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen.