Beschreibung
Die Ausbildung zum Erdbaumaschinenbediener nach DGUV Grundsatz 301-005 und DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12 qualifiziert Teilnehmer zum sicheren und fachgerechten Führen von Baumaschinen wie Baggern und Radladern. Ziel des Kurses ist der Erwerb des Befähigungsnachweises (umgangssprachlich „Baggerschein“). Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um schwere Erdbaumaschinen effizient einzusetzen, Unfälle im Baustellenbetrieb zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen der Berufsgenossenschaften rechtssicher zu erfüllen.
Ausbildungsinhalte und Standards: Die Schulung erfolgt auf Basis des DGUV Grundsatzes 301-005, der die Qualifizierung von Bedienern regelt, sowie der DGUV Regel 100-500 (Kapitel 2.12). Die Teilnehmer lernen die physikalischen Grenzen der Maschinen kennen und trainieren den sicheren Umgang mit verschiedenen Anbaugeräten.
Schulungsziel
Durch theoretische und praktische Ausbildungsinhalte wird der Bediener mit seinen Rechten und Pflichten vertraut gemacht und im Umgang mit Erdbaumaschinen unterwiesen. Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Unternehmen oder deren Beauftragte gemäß der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 und DGUV Grundsatz 301-005 verpflichtet, nur Personen einzusetzen, welche mindestens 18 Jahre alt und mit dem Führen der Baumaschinen vertraut sind. Der Fahrer muss mit seinen Pflichten vertraut und die Befähigung nachgewiesen haben. Diese Gesetzlichen Anforderungen werden mit dieser Schulung erreicht und dem Teilnehmer*innen, wird ein entsprechender Befähigungsausweis inklusive Urkunde ausgestellt.
Hinweis
Für den Tag der Schulung müssen für den praktischen Teil Erdbaumaschinen bereitgestellt werden. Es
empfiehlt sich, falls vorhanden, verschiedene Maschinen bereit zu stellen, um die Breite des Fuhrparkes
abzudecken und den rechtlichen Forderungen gerecht zu werden. (z. B. Radlader, Kettenbagger und
Radbagger). Zusätzlich muss die Möglichkeit bestehen praktische Übungen durchzuführen, wie z. B. das
Anschlagen, der Transport und das Absetzen von Lasten.