Techniker-Team mit Schutzkleidung plant Arbeiten an Energieanlage – Schulung für Arbeitssicherheit und Infrastruktur

Explosionsschutz in Arbeitsstätten

Beschreibung

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen:

  1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalischchemischen Wirkungen,
  2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt,
  3. Art und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege; dabei sind die Ergebnisse der Messungen und Ermittlungen nach § 7 Absatz 8 zu berücksichtigen,
  4. Möglichkeiten einer Substitution,
  5. Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge,
  6. Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte,
  7. Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,
  8. Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals
vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren.

  • Gefährdungsbeurteilung pro Explosionsgefährdete Räume, Bereiche oder Anlagen
  • Aufnahme der benötigten Daten vor Ort
  • Gefährdungsbeurteilung in Druck- und Datenform

Explosionsschutz in Arbeitsstätten

nach Gefahrstoffverordnung GefStoffV

1.395,00  zzgl. MwSt.

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Wir wissen, dass im Arbeitsalltag unvorhergesehene Dinge passieren können – sei es durch plötzliche Krankheit oder dringende betriebliche Notfälle. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter an einem gebuchten Schulungstermin kurzfristig nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail. Wir bemühen uns immer, gemeinsam mit Ihnen eine unkomplizierte Lösung zu finden, wie beispielsweise eine zeitnahe Umbuchung auf einen Ersatztermin. Bitte beachten Sie für die genauen Stornierungs- und Umbuchungsfristen auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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