Praxisnahe Erste-Hilfe-Ausbildung: Teilnehmer üben die Versorgung einer verletzten Person nach einem simulierten Arbeitsunfall im Lagerumfeld

Weiterbildung

Führungskräfte – Weiterbildung im Arbeits- & Gesundheitsschutz

Beschreibung

Gesetze und berufsgenossenschaftliche Regeln fordern an vielen Stellen vom Unternehmer, seine Mitarbeiter regelmäßig in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeit zu unterweisen. Das trifft auch für Führungskräfte zu, denn auch sie sind Mitarbeiter des Unternehmens. Arbeitgeber sind grundsätzlich durch § 3 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter durch die Arbeit keinen gesundheitlichen Schaden nehmen können. Das bezieht auch Führungskräfte mit ein.

Die grundsätzliche Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt zwar beim Unternehmer, aber in der Regel wird die Verantwortung für die Erledigung auf Führungskräfte übertragen. Denn in ihrer Stellung als Vorgesetzte dürfen und sollen sie den Mitarbeitern Weisungen erteilen. Als Unterweisende müssen Führungskräfte aber eben auch über die erforderliche Sach- und Fachkenntnis im Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügen. Die Konsequenz für die oberste Leitung ist klar: Sie muss für ihre Führungskräfte eine eigene Unterweisung organisieren.
Die Unterweisung ist die tätigkeits- und handlungsbezogene Vermittlung von Wissen über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten sowie Schutzmaßnahmen.

Führungskräfte müssen ihrerseits in die Lage versetzt werden, dieses Wissen zu erlangen und weiterzugeben. Unterweisungen der Führungskräfte müssen diejenigen durchführen, die über das notwendige Fachwissen verfügen. Das können der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber auch unsere Fachkräfte für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sein.

 

Hinweis: Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mitgeschult werden.

Hinweise

Kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen können im
Rahmen der Schulung berücksichtigt werden.

Führungskräfte – Weiterbildung im Arbeits- & Gesundheitsschutz

nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG

1.850,00  zzgl. MwSt.

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Hr. Simma

Experte für Arbeits- & Gesundheits­schutz

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Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind weit mehr als nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe – sie sind eine essenzielle Investition in die Sicherheit Ihres Teams und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebes. So lassen sich Unfälle und Geschundheitsschäden vermeiden. Unser Ziel: Sicherheitsmaßnahmen verstehen, anwenden und umsetzen.

Ja. Sobald Sie Ihre Buchung über unser Online-System abgeschlossen haben, erhalten Sie umgehend eine automatische Bestätigung per E-Mail. Sobald wir Ihren Termin final realisiert haben, bekommen Sie alle wichtigen Details gebündelt: Datum, Uhrzeit, den genauen Schulungsort sowie Hinweise zu eventuell mitzubringender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder notwendigen Dokumenten.

Wir wissen, dass im Arbeitsalltag unvorhergesehene Dinge passieren können – sei es durch plötzliche Krankheit oder dringende betriebliche Notfälle. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter an einem gebuchten Schulungstermin kurzfristig nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail. Wir bemühen uns immer, gemeinsam mit Ihnen eine unkomplizierte Lösung zu finden, wie beispielsweise eine zeitnahe Umbuchung auf einen Ersatztermin. Bitte beachten Sie für die genauen Stornierungs- und Umbuchungsfristen auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unser Service-Team lässt Sie nicht allein! Ob technische Hürden im Buchungsprozess, Fragen zu den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. arbeitsmedizinische Untersuchungen) oder Unsicherheiten, welcher Kurs der exakt richtige für Ihr betriebliches Umfeld ist: Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen schnell, persönlich und unkompliziert weiter.

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