Industrie Schulung im Team – Mitarbeiter mit Schutzhelm und Warnweste lernen Maschinenbedienung und Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsstätten

Beschreibung

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

  • Gefährdungsbeurteilung pro Arbeitsstätten
  • Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort
  • Gefährdungsbeurteilung in Druck- und Datenform

Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen nach §3 ArbStättV Absatz 1 Satz 4 durchgeführt werden müssen.

 

Was sind Arbeitsstätten?

Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung als Arbeitsplätze vorgesehen sind.

 

dazu gehören auch: 

  • Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge
  • Lager-, Maschinen- und Nebenräume
  • Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume)
  • Pausen- und Bereitschaftsräume
  • Erste-Hilfe-Räume
  • Unterkünfte

Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsstätten

nach Arbeitsstättenverordnung ArbStättV

640,00  zzgl. MwSt.

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