Technische Schulung und Projektplanung im Team – Ingenieure besprechen Baupläne und Sicherheitskonzepte im Seminar.

Betriebsanweisung nach Betriebssicherheitsverordnung

Beschreibung

§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung eines Arbeitsmittels zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für einfache Arbeitsmittel, für die nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes nach den Vorschriften zum Bereitstellen auf dem Markt eine Gebrauchsanleitung nicht mitgeliefert werden muss.

Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine mitgelieferte Gebrauchsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthält, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung oder die Gebrauchsanleitung muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und den Beschäftigten an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen.

Die Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung ist auch bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen.

Die Betriebsanweisungen müssen bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.

  • Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort
  • Betriebsanweisung in Druck- und Datenform

Betriebsanweisung nach Betriebssicherheitsverordnung

BetrSichV

640,00  zzgl. MwSt.

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Hr. Simma

Experte für Arbeits- & Gesundheits­schutz

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Alternativ können Sie auch jederzeit eine individuelle Anfrage zur gewünschten Schulung stellen. Nutzen Sie dafür einfach das Anfrageformular direkt unter der jeweiligen Schulungsbeschreibung.

Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind weit mehr als nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe – sie sind eine essenzielle Investition in die Sicherheit Ihres Teams und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebes. So lassen sich Unfälle und Geschundheitsschäden vermeiden. Unser Ziel: Sicherheitsmaßnahmen verstehen, anwenden und umsetzen.

Ja. Sobald Sie Ihre Buchung über unser Online-System abgeschlossen haben, erhalten Sie umgehend eine automatische Bestätigung per E-Mail. Sobald wir Ihren Termin final realisiert haben, bekommen Sie alle wichtigen Details gebündelt: Datum, Uhrzeit, den genauen Schulungsort sowie Hinweise zu eventuell mitzubringender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder notwendigen Dokumenten.

Wir wissen, dass im Arbeitsalltag unvorhergesehene Dinge passieren können – sei es durch plötzliche Krankheit oder dringende betriebliche Notfälle. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter an einem gebuchten Schulungstermin kurzfristig nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail. Wir bemühen uns immer, gemeinsam mit Ihnen eine unkomplizierte Lösung zu finden, wie beispielsweise eine zeitnahe Umbuchung auf einen Ersatztermin. Bitte beachten Sie für die genauen Stornierungs- und Umbuchungsfristen auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unser Service-Team lässt Sie nicht allein! Ob technische Hürden im Buchungsprozess, Fragen zu den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. arbeitsmedizinische Untersuchungen) oder Unsicherheiten, welcher Kurs der exakt richtige für Ihr betriebliches Umfeld ist: Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen schnell, persönlich und unkompliziert weiter.

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